Reisesicherheit aktuell
China: Visafreiheit für deutsche Staatsbürger bei touristischen Reisen bis zu 15 Tagen Aufenthaltsdauer
Das Außenministerium von China hat bekannt gegeben, dass die Einreisebestimmungen für einige Länder, darunter Deutschland, probeweise gelockert werden sollen. Das Deutsche Auswärtige Amt hat am 29. November seinen Reise- und Sicherheitshinweis aktualisiert und informiert wie folgt:
„Mit Wirkung vom 1. Dezember 2023 können deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, sowie für Besuchsreisen und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen, wenn ihr Reisepass noch für mindestens sechs Monate gültig ist. Die Ausnahme von der Visumpflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen. Diese Regelung wird vorerst bis zum 30. November 2024 gelten.“
Die visafreie Einreise gilt außerdem für Staatsangehörige der folgenden Länder: Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien, Malaysia. Österreicher, Schweizer und Luxemburger benötigen weiterhin ein Visum.
Deutsche Gäste der Studiosus-Reisen „China - Höhepunkte mit Yangzi“ und „China – Höhepunkte“ sowie der Marco Polo Reisen „China - mit Yangzi“ und „China - Zwischen Wolkenkratzern und Felsnadeln“ können daher im Jahr 2024 bis zum 30. November 2024 visumfrei einreisen, da bei diesen Reisen der Aufenthalt in China unter 15 Tagen liegt.
Bei der Studiosus-Reise „Tibet - Nepal - über den Himalaya“ reisen unsere Kunden hingegen mehrfach nach China ein. Zusätzlich wird für die Beantragung der Einreiseerlaubnis nach Tibet derzeit ein chinesisches Visum verlangt. Wir gehen davon aus, dass für diese Reise weiterhin ein Visum benötigt wird und sind dabei, diesen Sachverhalt zu verifizieren. Falls sich die Einreisebestimmungen gegenüber dem bisherigen Stand ändern sollten, werden wir die Kundinnen und Kunden entsprechend informieren.
Stand: 30. November 2023
Jordanien: Aktuelle Lage im Land
In seinem zuletzt am 23. Oktober aktualisierten Sicherheitshinweis zu Jordanien informiert das Auswärtige Amt über die derzeitige Situation im Land vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in Israel und den Palästinensischen Gebieten. Mit zeitweisen Schließungen der Grenzübergänge insbesondere ins Westjordanland muss ebenso gerechnet werden wie auch mit Sperrungen und vermehrten Kontrollen auf dem grenznahen Dead Sea Highway. Im Land ist außerdem mit pro-palästinensischen Großdemonstrationen zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet. Das Auswärtige Amt rät weiterhin dringend dazu, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Aktuell reisen zahlreiche Gäste von uns in Jordanien, es geht ihnen gut. Weitere Reisen nach Jordanien sind auch in den kommenden Wochen geplant.
Alle Reisen, in denen neben Jordanien auch Israel besucht wird, haben wir bis zum Jahresende abgesagt. Bei allen anderen Jordanien-Reisen meiden wir unabhängig von der aktuellen Situation die Innenstadt von Amman an Freitagen. Zu größeren Menschenansammlungen halten wir auf unseren Reisen in Jordanien grundsätzlich weiten Abstand.
Derzeit gehen wir davon aus, dass wir unsere Reisen nach Jordanien wie geplant durchführen können.
Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern sowie mit unseren Partnern vor Ort und beobachten gemeinsam die aktuellen Entwicklungen sehr aufmerksam. Gegebenenfalls nehmen wir Umstellungen der Programme vor und ergreifen alle zur Sicherheit unserer Gäste notwendigen Maßnahmen.
Für Umbuchungen und Stornierungen unserer Jordanien-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 6. November 2023
Israel: Kriegerische Handlungen rund um den Gaza-Streifen - Update
Die Kampfhandlungen rund um den Gaza-Streifen dauern an, ein Ende ist bislang nicht abzusehen.
Das Deutsche Auswärtige Amt rät derzeit dringend von Reisen nach Israel ab. Das Amt schreibt wörtlich wie folgt:
„Seit dem Morgen des 7. Oktober 2023 kommt es zu gravierenden militärischen Auseinandersetzungen im Gebiet um den Gaza-Streifen mit Beschuss durch Raketen in allen Teilen Israels. Die Lage ist hoch volatil. Eine weitere Verschärfung der Lage und eine Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Die israelische Armee setzt Luftangriffe auf den Gazastreifen fort und bereitet eine groß angelegte Militäroperation im Gazastreifen vor. Auch aufgrund der Einziehung von über 300.000 Israelis zum Militärdienst ruhen derzeit weite Teile des öffentlichen Lebens, so ist z.B. der öffentliche Nahverkehr stark ausgedünnt und Schulen und Kindergärten sind (mit Ausnahme des Westjordanlands) geschlossen.
Mit Blick auf eine Ausreise aus Israel ist festzuhalten, dass der intern. Flughafen Ben-Gurion derzeit weiter angeflogen wird. Allerdings haben viele Airlines ihre Flüge komplett eingestellt oder stornieren geplante Flüge kurzfristig.“
Wir haben daher auch die letzten noch verbliebenen Reisen nach Israel in diesem Jahr abgesagt.
Unabhängig von den jüngsten Ereignissen haben alle unsere Israel-Gäste auch im Jahr 2024 ein Recht auf kostenlose Umbuchung ihrer Reise bis vier Wochen vor Reisebeginn.
Stand: 23. Oktober 2023
Aus Sicherheitsgründen nicht bereisbare Länder und Regionen
Für diese Länder und Regionen gilt aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Reisedurchführung ist daher nicht möglich:
- Afghanistan
- Ägypten: Norden der Sinai-Halbinsel, ägyptisch-israelisches Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara
- Äthiopien: Regionen Tigray, Afar, Amhara, Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz, Gambella und Grenzregionen zu Südsudan und Kenia
- Algerien: Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara
- Armenien: Gesamtes Grenzgebiet zu Aserbaidschan sowie Region Berg-Karabach
- Aserbaidschan: Region Berg-Karabach und gesamtes Grenzgebiet zu Armenien
- Belarus
- Burkina Faso mit Ausnahme der Hauptstadt Ouagadougou
- Elfenbeinküste: Grenzgebiete im Nordosten einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna
- Eritrea: alle Grenzgebiete
- Haiti
- Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak
- Iran
- Israel
- Japan: Umgebung des Kernkraftwerks Fukushima
- Jemen
- Kamerun: Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees), Regionen North-West und South-West, Grenzgebiete zu Nigeria, zu Tschad, zur Zentralafrikanischen Republik sowie Bakassi-Halbinsel
- D.R. Kongo: Östliche und nordöstliche Landesteile inklusive der Grenzregion zu Uganda sowie die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und zum Südsudan
- Libanon
- Libyen
- Mali
- Mauretanien: Grenzgebiete zu Algerien und Mali
- Mosambik: Provinzen Cabo Delgado und Nampula im Norden des Landes
- Myanmar
- Niger
- Nigeria: nördliche Bundesstaaten Bauchi, Borno, Gombe, Kaduna, Kano, Sokoto, Yobe, Katsina, Zamfara und Jigawa, Norden des Bundesstaats Adamawa und Osten des Bundesstaates Nassarawa
- Pakistan: Nordwestliche Grenzprovinz zu Afghanistan (NWFP), „Line of Control“ zu Indien und Belutschistan
- Palästinensische Gebiete
- Philippinen: Halbinsel Zamboanga, Mindanao, Davao-Region, Soccsksargen, Sulu-Archipel und Süd-Palawan
- Russland: Verwaltungsbezirke (Oblasts) im Grenzgebiet zur Ukraine
- Somalia
- Sudan
- Südsudan
- Syrien
- Tschad: Grenzgebiete zu Kamerun, zur Zentralafrikanischen Republik und zu Libyen sowie Region des Tschadsees
- Ukraine
- Venezuela: Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien
- Zentralafrikanische Republik
Zusätzlich bieten wir derzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in folgende Staaten und Regionen keine Reisen an:
- Ägypten: Gesamte Sinai-Halbinsel mit Ausnahme von Sharm-el-Sheikh, Ausflüge und Aufenthalte in nicht ausreichend gesicherte Gebiete der Sahara, Grenzgebiete zu Libyen und Sudan
- Algerien
- Äthiopien mit Ausnahme von Umsteigeverbindungen am internationalen Flughafen von Addis Abeba
- Bangladesch
- Benin: Region Alibori im Norden einschließlich Nationalpark „W“ und Pendjari-Park sowie Grenzgebiete zu Burkina Faso und Niger
- Burkina Faso
- Burundi
- Dschibuti: Grenzgebiete zu Somalia, Eritrea und Äthiopien
- Ecuador: Grenzregion zu Kolumbien
- Eritrea
- Georgien: Provinzen Abchasien, Südossetien und grenznah zu diesen Provinzen liegende Gebiete
- Ghana: Gesamter Norden, insbesondere die Grenzregion zu Burkina Faso
- Honduras mit Ausnahme der archäologischen Zone von Copán Ruinas
- Indien: Jammu, Kaschmir und Manipur sowie der Nordosten einschließlich dem Bundesstaat Assam
- Indonesien: Provinzen Papua, West-Papua, Aceh und die Stadt Ambon auf den Molukken
- Irak
- Kamerun
- Kenia: Grenzregion zu Somalia einschließlich der Provinz Lamu und Aufenthalte im Stadtzentrum von Nairobi und Mombasa
- Kolumbien mit Ausnahme von Bogotá und Umgebung, der Nordküste von Cartagena in Richtung Osten bis Riohacha, der Region Mompós, der Kaffeeregion mit Medellin sowie Neiva, San Agustin und Popáyan
- Kongo (Demokratische Republik)
- Korea (Demokratische Volksrepublik)
- Kosovo: Gemeinden Mitrovica, Nord-Mitrovica, Zvecan, Leposavic und Zubin Potok im nördlichen Grenzgebiet zu Serbien
- Madagaskar: Provinz Andosy, Strände in der Umgebung von Tulear und Mehrtagestouren am Tsiribihina-Fluss
- Malaysia: Osten der Provinz Sabah auf Borneo und vorgelagerte Insel, Grenzregion zu Thailand
- Malediven: Hauptstadt Male
- Mali
- Marokko: Westsahara, Grenzgebiete zu Algerien mit Ausnahme der touristisch erschlossenen Regionen um Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga (Erg Chebbi)
- Mauretanien
- Mexiko: Gesamte Grenzregion zu den USA, die Bundesstaaten Colima, Guanajuato, Guerrero (mit Ausnahme von Tagesausflügen nach Taxco), Michoacan, Sinaloa, Tamaulipas, Zacatecas, Navarit, Jalisco und Baja California Sur sowie die Straße zwischen San Cristóbal und Palenque im südlichen Bundesstaat Chiapas
- Republik Moldau
- Mosambik: Gesamter Norden mit Bezirk Pemba in der Provinz Cabo Delgado sowie die Provinz Niassa
- Nepal: Terai mit Ausnahme des Chitwan-Nationalparks
- Nicaragua: Gesamte Atlantikregion sowie die nördlichen Departments Estelí, Jinotega, Matagalpa, Madriz und Nueva Segovia
- Nigeria
- Pakistan
- Panama: Darien-Region im Grenzgebiet zu Kolumbien
- Peru: Abgelegene Regionen am Ostrand der Anden im Bereich der Flüsse Apurimac, Ene und Mantaro, Grenzgebiet zu Kolumbien
- Ruanda: Grenzgebiet zur D.R. Kongo, Grenzgebiet zu Burundi
- Russland
- Sambia: Grenzgebiete zur D.R. Kongo, Mosambik und Angola
- Senegal: entlegene Grenzgebiete zu Mali und Mauretanien; Südprovinz Casamance mit Ausnahme der Hauptstraße Ziguinchor zur Grenze nach Guinea-Bissau
- Tadschikistan: Gesamtes Grenzgebiet zu Afghanistan inkl. Bezirk Ischkaschim in der Autonomen Provinz Berg Badachschan, Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd)
- Tansania: Süden der Provinz Mtwara an der Grenze zu Mosambik
- Thailand: Südliche Provinzen Narathiwat, Pattani, Songkla und Yala
- Tschad
- Tunesien: Grenzgebiete zu Algerien und Libyen, Süden südlich der Linie Tozeur – Douz - Ksar Ghilane - Tatouine – Zarzis; Provinz Kasserin
- Türkei: Südosten einschließlich der Grenzgebiete zu Syrien und Irak
- Uganda: Gebiet südlich der Linie Bunagana – Kyanika einschließlich des Mgahinga Gorilla Nationalparks, Queen Elizabeth Nationalpark, Semliki Nationalpark, alle unmittelbaren Grenzgebiete zur D.R. Kongo und zum Südsudan
- Usbekistan: Grenzgebiete zu Afghanistan
- Venezuela
Stand: 15. November 2023